Hygienekonzept zur Umsetzung der SächsCoronaSchVO
(von Rosa, 17. Mai 2020)
Grundsatz: Der Yogabetrieb wird so gestaltet, dass die Ansteckungsgefahr mit dem Coronavirus soweit wie möglich vermieden bzw. verringert wird.
1. Hygienevorschriften – Verantwortlichkeit – Aktualisierung
1.1. Ansprechpartner für Behörden und verantwortlich für die Hygienehinweise bei Veranstaltungen (Yogakurse): Rosa Grafe, [email protected], 015771488575.
1.2. Der Verantwortliche informiert MitarbeiterInnen, NutzerInnen und KursteilnehmerInnen über aktuelle Hygienevorschriften über a) Aushänge, b) E-Mail, c) Newsletter sowie d) Homepage.
1.3. Die Hygieneinformationen werden regelmäßig aktualisiert und an die Vorgaben der jeweils gültigen Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung (SächsCoronaSchVO) und die spezifischen behördlichen Vorgaben angepasst.
2. Hygienevorschriften – spezifische Umsetzung für unsere Yogakurse
2.1. Abstandsregelung
a) Auf dem Weg zur Yogamatte wird durch entsprechende Beschilderung auf den notwendig einzuhaltenden Mindestabstand hingewiesen. Dies gilt für Treppenhaus, Toilette und Vorraum (in dem die Straßenschuhe abgestellt werden). Im Durchgang zum Yogaraum soll nur eine Person allein unterwegs sein.
b) Auf der Matte wird der vorgeschriebene Mindestabstand von 1,5 m der Teilnehmer zueinander durch Markierungen am Boden gewährleistet.
c) Auf die wichtigsten Hygienetipps des Bundesministeriums für Gesundheit wird durch Aushang hingewiesen.
2.2. Yogakurse
a) Art der Durchführung: Es wird grundsätzlich sanft und ohne schweißtreibende Übungen sowie ohne intensive klassische Atemübungen (Pranayama) unterrichtet.
b) Regelung der Gruppengröße: Durch die per Bodenmarkierung gewährleisteten Mindestabstände der Teilnehmermatten zueinander (1,5 m in alle Richtungen) ist sichergestellt, dass moderate Gruppengrößen nicht überschritten werden.
c) Die Erfassung der Kursteilnehmer-Daten wird bereits durch die regulären Erfassungs- und Anmeldeprozesse gewährleistet.
2.3. Yogaraum
a) Der große Yogaraum bietet durch seine hohe Decke (ca. 5 m) zusätzliche Raummeter und somit günstige Bedingungen für die Atemluft.
b) Die Belüftung erfolgt über häufiges Öffnen der großzügig vorhandenen Fenster.
2.4. Materialausstattung und Umkleidemöglichkeit
a) Die Teilnehmer werden darauf hingewiesen nach Möglichkeit bereits in ihrer Yogakleidung zu kommen.
b) Ansonsten dürfen die beiden separaten Umkleidebereiche von jeweils ca. 12 qm Fläche jeweils maximal von zwei Personen zur gleichen Zeit kurzzeitig genutzt werden. Der Sicherheitsabstand von 1,5 m kann dabei mühelos eingehalten werden.
c) Die Teilnehmer sollen ihre eigenen Matten und Decken mitbringen, die Nutzung der Hilfsmittel des Studios (Blöcke, Decken, Bolster, Gurte etc.) wird nicht angeboten.
d) In Ausnahmefällen werden die studioeigenen Materialien kurzfristig ausgeliehen und direkt im Anschluss an die Nutzung gereinigt.
2.5. Allgemeine Hygiene
a) Das Studio wird täglich gereinigt und die Kontaktflächen (z.B. Türklinken) vor jedem Kurs desinfiziert.
b) Verzicht auf Verzehr: Es wird kein Tee oder ähnliches ausgeschenkt.
c) Flüssige Handseife zur Benutzung für KursteilnehmerInnen und Unterrichtende steht bereit.
d) Einmalhandtücher sind vorhanden.
e) Desinfektionsmittel wird zur Verfügung gestellt.
2.6. Allgemeine Prävention
a) YogalehrerInnen mit Erkältungssymptomen (z.B. Fieber, Halsschmerzen, Husten) dürfen nicht unterrichten.
b) Personen mit Erkältungssymptomen (z.B. Fieber, Halsschmerzen, Husten) können nicht teilnehmen.
DANKE FÜR EURE MITHILFE UND EUER VERSTÄNDNIS! ♥
(von Rosa, 17. Mai 2020)
Grundsatz: Der Yogabetrieb wird so gestaltet, dass die Ansteckungsgefahr mit dem Coronavirus soweit wie möglich vermieden bzw. verringert wird.
1. Hygienevorschriften – Verantwortlichkeit – Aktualisierung
1.1. Ansprechpartner für Behörden und verantwortlich für die Hygienehinweise bei Veranstaltungen (Yogakurse): Rosa Grafe, [email protected], 015771488575.
1.2. Der Verantwortliche informiert MitarbeiterInnen, NutzerInnen und KursteilnehmerInnen über aktuelle Hygienevorschriften über a) Aushänge, b) E-Mail, c) Newsletter sowie d) Homepage.
1.3. Die Hygieneinformationen werden regelmäßig aktualisiert und an die Vorgaben der jeweils gültigen Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung (SächsCoronaSchVO) und die spezifischen behördlichen Vorgaben angepasst.
2. Hygienevorschriften – spezifische Umsetzung für unsere Yogakurse
2.1. Abstandsregelung
a) Auf dem Weg zur Yogamatte wird durch entsprechende Beschilderung auf den notwendig einzuhaltenden Mindestabstand hingewiesen. Dies gilt für Treppenhaus, Toilette und Vorraum (in dem die Straßenschuhe abgestellt werden). Im Durchgang zum Yogaraum soll nur eine Person allein unterwegs sein.
b) Auf der Matte wird der vorgeschriebene Mindestabstand von 1,5 m der Teilnehmer zueinander durch Markierungen am Boden gewährleistet.
c) Auf die wichtigsten Hygienetipps des Bundesministeriums für Gesundheit wird durch Aushang hingewiesen.
2.2. Yogakurse
a) Art der Durchführung: Es wird grundsätzlich sanft und ohne schweißtreibende Übungen sowie ohne intensive klassische Atemübungen (Pranayama) unterrichtet.
b) Regelung der Gruppengröße: Durch die per Bodenmarkierung gewährleisteten Mindestabstände der Teilnehmermatten zueinander (1,5 m in alle Richtungen) ist sichergestellt, dass moderate Gruppengrößen nicht überschritten werden.
c) Die Erfassung der Kursteilnehmer-Daten wird bereits durch die regulären Erfassungs- und Anmeldeprozesse gewährleistet.
2.3. Yogaraum
a) Der große Yogaraum bietet durch seine hohe Decke (ca. 5 m) zusätzliche Raummeter und somit günstige Bedingungen für die Atemluft.
b) Die Belüftung erfolgt über häufiges Öffnen der großzügig vorhandenen Fenster.
2.4. Materialausstattung und Umkleidemöglichkeit
a) Die Teilnehmer werden darauf hingewiesen nach Möglichkeit bereits in ihrer Yogakleidung zu kommen.
b) Ansonsten dürfen die beiden separaten Umkleidebereiche von jeweils ca. 12 qm Fläche jeweils maximal von zwei Personen zur gleichen Zeit kurzzeitig genutzt werden. Der Sicherheitsabstand von 1,5 m kann dabei mühelos eingehalten werden.
c) Die Teilnehmer sollen ihre eigenen Matten und Decken mitbringen, die Nutzung der Hilfsmittel des Studios (Blöcke, Decken, Bolster, Gurte etc.) wird nicht angeboten.
d) In Ausnahmefällen werden die studioeigenen Materialien kurzfristig ausgeliehen und direkt im Anschluss an die Nutzung gereinigt.
2.5. Allgemeine Hygiene
a) Das Studio wird täglich gereinigt und die Kontaktflächen (z.B. Türklinken) vor jedem Kurs desinfiziert.
b) Verzicht auf Verzehr: Es wird kein Tee oder ähnliches ausgeschenkt.
c) Flüssige Handseife zur Benutzung für KursteilnehmerInnen und Unterrichtende steht bereit.
d) Einmalhandtücher sind vorhanden.
e) Desinfektionsmittel wird zur Verfügung gestellt.
2.6. Allgemeine Prävention
a) YogalehrerInnen mit Erkältungssymptomen (z.B. Fieber, Halsschmerzen, Husten) dürfen nicht unterrichten.
b) Personen mit Erkältungssymptomen (z.B. Fieber, Halsschmerzen, Husten) können nicht teilnehmen.
DANKE FÜR EURE MITHILFE UND EUER VERSTÄNDNIS! ♥