Bezuschussung durch die Krankenkassen - Präventionskurse:
Yoga, Bewegung und Entspannung Seit Jahren macht sich der Berufsverband der Yogalehrenden in Deutschland (BDY) dafür stark, dass nicht ein staatlicher Grundberuf, sondern die tatsächliche Yoga-Qualifikation der Kursleiter als maßgeblich für die Anerkennung von Präventionskursen durch die Krankenkassen gilt. Nach jahrelanger Blockadehaltung der Kassen zeichnet sich nun endlich ein Durchbruch ab. Nach aktuellen Informationen der Geschäftsleitung des BDY wird der Krankenkassen-Spitzenverband GKV ab April 2015 seine Richtlinien ändern. Anerkannt werden dann Anbieter, die eine solide Yoga-Ausbildung und eine gewisse Zeit von Kurserfahrung aufweisen können. Vorher war die Regelung, dass ein staatlich anerkannter medizinischer oder sozialer Grundberuf, wie z.B Physiotherapeut, Lehramt, Sozialpädagoge oder ähnliches vorliegen musste, und die Yogaqualifikation nur als "Beiwerk" dazu gezählt wurde. Kurzum: Ab Ende Sommer 2017 werden alle Yoga Kurse von Rosa durch die Krankenkassen bezuschusst! (Sofern die Krankenkassen bei ihrer Zusage bleiben!) Es ist super erfreulich, dass die jahrelangen Ungereimtheiten über die Anerkennung abgeschafft werden, und danke den Akteuren des Berufsverbandes für ihr unermüdliches Engagement. Möge Yoga für alle ein täglicher Begleiter für mehr Gesundheit, Lebensfreude und Klarheit werden! Hier der Wortlaut des BDY vom 28.01.2015: --- Wichtig! Veränderte Anforderung im Leitfaden Prävention, Fassung 15.01.2015 Liebe Mitglieder, Wie Sie wissen hat sich der BDY in den vergangenen Monaten verstärkt um eine Veränderung der Anforderungen zur Anbieterqualifikation im Leitfaden Prävention bemüht. Zentrale Forderungen des BDY waren und sind, dass Yoga auch für das Handlungsfeld Bewegungsgewohnheiten Anerkennung findet und die Yogalehrausbildung BDY/EYU als Ausbildung eingestuft wird, die die Forderung nach einem Grundberuf überflüssig macht. Weiter haben wir darauf hingewiesen, dass dem Gesundheitssystem eine beachtliche Zahl kompetenter Yoga-Anbieter für die von den Kassen finanzierten präventiven Angebote verloren gehen, sofern diese nach 2014 im Falle des Fehlens eines Grundberufs nicht weiter für eine Kassen-Anerkennung im Rahmen der ZPP infrage kommen. Mit der in diesen Tagen verabschiedeten und veröffentlichten neuen Fassung des Leitfadens Prävention hat sich der GKV-Spitzenverband einem Teil der BDY-Argumente geöffnet. Künftig werden von der Zentralen Prüfstelle Prävention ALLE staatlich anerkannten Berufs- und Studienabschlüsse als Grundberuf anerkannt - nicht nur Abschlüsse aus dem Gesundheits- oder Sozialbereich – sofern zusätzlich zu den bekannten Anforderungen an die Yogalehrausbildung (2 Jahre/500 Stunden) mindestens 200 Stunden Kursleitungserfahrung nachgewiesen werden. Die Vorgaben für das Einstellen von Stundenbildern für die einzelnen Kurse bleiben unverändert. Ziel ist es, dass die ZPP eine Prüfung der Anbieterqualifikation auf dieser neuen Grundlage nach entsprechenden technischen Umstellungen etwa ab April 2015 vornehmen kann. Wir sind derzeit mit dem geschäftsführenden Verband der ZPP in der Diskussion, auf welcher Basis eine sachgerechte Anerkennung erfolgen sollte. Sofern Sie also 1. einen staatlich anerkannten Berufs- oder Studienabschluss außerhalb des Gesundheits- oder Sozialbereichs vorweisen können und 2. über mindestens 200 Stunden nachweisbare Kursleitungserfahrung verfügen, wird Ihnen nach unseren aktuellen Informationen ab April eine Kassen-Anerkennung möglich sein. Dies wird auch für den Fall erfolgen, dass Sie zuvor mit der Begründung eines fehlenden Grundberufs von der ZPP eine Ablehnung erhalten haben. Über den genauen Zeitpunkt, wann die ZPP das neue Verfahren berücksichtigen kann, werden wir Sie informieren. Eine Antragstellung vor diesem von uns noch bekanntzugebenden Zeitpunkt wird auf jeden Fall eine Ablehnung zur Folge haben. Mit herzlichen Grüßen aus der Geschäftsstelle Friederike von Schwanenflug und Dirk Günther --- Der Yoga Vidya Newsletter enthält ebenso die erfreuliche Nachricht: --- Wichtige Änderung für die Krankenkassen Anerkennung für Präventionskurse (Neuer Präventionsleitfaden vom Dezember 2014) liebe Yogalehrerinnen und Yogalehrer, es gibt eine erfreuliche Änderung im neuen Leitfaden Prävention (vom Dezember 2014) über die wir Euch informieren möchten. Über die praktische Einführung der neuen Richtlinien verhandeln Vertreter des Spitzenverbandes der Krankenkassen (GKV) und der Zentralen Prüfstelle Prävention (ZPP) zurzeit noch. In der Vergangenheit hat der Yoga Vidya Yogalehrer Berufsverband (BYV) mehrfach beim GKV und der ZPP darauf gedrängt, eine Veränderung der Vorgaben bezüglich des Grundberufes zu erwirken, da wir der Meinung sind, dass der Grundberuf nicht zwangsläufig etwas über die Qualifikation eines Yogalehrers aussagt. Über die Rückmeldung der ZPP bezüglich der hohen Qualitätsstandards der Yoga Vidya Ausbildungsmöglichkeiten haben wir euch schon in der letzten Rundmail informiert. Nun wird es eine weitere wesentliche Änderung geben: Laut der Neuregelung im Leitfaden Prävention, werden künftig alle staatlichen Studien- und Berufsabschlüsse anerkannt (nicht nur Berufe im medizinischen oder pädagogischen Bereich), wenn die andere Bedingung der Anerkennung erfüllt ist (eine 2-jährige Yogalehrer Ausbildung mit mindestens 500 Unterrichteinheiten). Zusätzlich müssen Antragsteller ohne medizinischen / pädagogischen Grundberuf mindestens 200 Stunden Kursleitererfahrung als YogalehrerIn nachweisen. Wir haben mit der ZPP telefoniert, um herauszufinden, wie diese 200 Stunden Kursleitererfahrung nachgewiesen werden sollen und ob es weitere Änderungen gibt, die zu berücksichtigen sind. Folgende Antwort haben wir bekommen: Die ZPP verhandelt gerade noch mit Vertretern des GKV Spitzenverbandes, um die Umsetzung der Neuregelungen festzulegen (z.B., wie die 200 Stunden Kursleitererfahrung nachgewiesen werden sollen und in welcher Form die Stundennachweise eingereicht werden müssen.). Als Stichtag für das Inkrafttreten der Neuregelung haben sie uns den 15.7.15 genannt. Falls du aufgrund der Neuregelungen eine KK-Zulassung bei der ZPP beantragen möchtest, kannst du diesen frühestens Antrag ab dem oben genannten Termin (15.7.15) stellen. Wenn wir in der Zwischenzeit weitere Informationen bekommen, benachrichtigen wir euch per Mail darüber und stellen diese Informationen auch auf unsere Serviceseiten für die Berufsverbandsmitglieder! An dieser Stelle bedanken wir uns auch ganz herzlich für Eure Mithilfe. Ohne Eure zahlreichen Hinweise, Fragen und Interventionen bei den Krankenkassen und der ZPP hätten wir diese jetzt erzielte Verbesserung, die vielen von Euch in Kürze auch die KK-Anerkennung ermöglichen wird, nicht so schnell erreicht. Falls ihr weitere Ideen und Vorschläge habt, die die Zusammenarbeit und den Kontakt mit der ZPP für euch als Yogalehrer oder Entspannungstrainer vereinfachen könnte, schickt uns diese bitte per Mail, sodass wir sie in den weiteren Gesprächen mit der ZPP für euch vertreten können. Dies ist ein Auszug aus einem Newsletter des Yoga Vidya Verbandsteams an die Mitglieder des Berufsverbands der Yoga Vidya Lehrer/innen (BYV). Wenn du Mitglied bist im BYV, bekommst du regelmäßig Informationen, die für Yogalehrer/innen von großem Wert sind. Für 42 Euro kannst du Mitglied werden - hier der Aufnahmeantrag zum Download --- |